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   LAG Köln, 14.05.2001 - 2 Sa 1054/00   

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https://dejure.org/2001,6111
LAG Köln, 14.05.2001 - 2 Sa 1054/00 (https://dejure.org/2001,6111)
LAG Köln, Entscheidung vom 14.05.2001 - 2 Sa 1054/00 (https://dejure.org/2001,6111)
LAG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 2 Sa 1054/00 (https://dejure.org/2001,6111)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festellung des Fortbestehens eines Arbeitsverhältnisses; Betriebsübergang; Auswechseln oder Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer BGB-Gesellschaft ; Anwachsung eines BGB-Gesellschafter-Anteils; Urlaubsabgeltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 613 a
    BGB -Gesellschaft; Betriebsübergang; Ausscheiden eines Gesellschafters

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1175
  • NZA-RR 2004, 375
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Köln, 20.09.2012 - 7 Sa 77/12

    Betriebsübergang nach Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Haftung

    Der hier gegebene Fall, dass bei einer zweigliedrigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts einer der beiden Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheidet, die Gesellschaft als solche gleichzeitig endgültig aufgelöst wird und der verbleibende ehemalige zweite Gesellschafter nunmehr den zuvor von der Gesellschaft geführten Betrieb in Eigenregie als Einzelunternehmer weiterführt, stellt somit einen originären und unmittelbaren Anwendungsfall eines Betriebsübergangs im Sinne von § 613 a BGB dar (LAG Köln vom 14.05.2001, 2 Sa 1054/00, MDR 2001, 1175; Palandt/Sprau, 71. Aufl., § 736 BGB Rdnr. 4; ErfK/Preis, 12. Aufl., § 613 a) BGB Rdnr. 43).
  • LAG Hamm, 01.04.2004 - 4 Sa 1340/03

    Betriebsbedingte Kündigung und Betriebsratsanhörung in der Insolvenz

    Im Rahmen der abgestuften Darlegungslast wäre es sodann Sache des Klägers gewesen, konkret zu beanstanden, in welchen Punkten er die Betriebsratsanhörung für fehlerhaft hält (vgl. BAG v. 16.03.2000 - 2 AZR 75/99, BB 2000, 1677 = DB 2000, 1524 = NZA 2000, 1332; BAG v. 22.03.2001 - 8 AZR 565/00, ArbRB 2002, 62 [Berscheid] = ZInsO 2001, 1176).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 593/02

    Arbeitsrechtliche Folgen des Betriebsübergangs in der Insolvenz;

    Solche Arbeitsverhältnisse werden bei einer Betriebsteilveräußerung nicht von Art. 3 Abs. 1 RL 77/187/EWG (= Art. 3 Abs. 1 RL 98/50/EG = Art. 3 Abs. 1 RL 2001/23/EG ) und damit auch nicht von § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB erfaßt, sie gehen daher nicht über, weil eine Zuordnung zum veräußerten Betriebsteil nicht möglich ist ( EuGH v. 07.02.1985 - C-186/83, EAS RL 77/187/EWG Art. 3 Nr. 3 = ZIP 1985, 828; LAG Hamm v. 05.04.2001 - 8 Sa 1594/00, ZInsO 2001, 1176 ).
  • LAG Hamm, 04.06.2002 - 4 Sa 81/02

    Betriebsübergang in der Insolvenz, Abfindungsvergleich mit dem Erwerber,

    Ebenso wie der Widerspruch des Arbeitnehmers kraft Vertrages mit dem Veräußerer ausgeschlossen werden kann, ohne daß darin ein Vertrag zu Lasten Dritter liegt, da der Erwerber ohnehin an § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB gebunden ist (BAG v. 19.03.1998 - 8 AZR 139/97, MDR 1998, 1035 = NZA 1998, 750 = ZIP 1998, 1080; a.A. Herschel, Anm. zu AP Nr. 37 zu § 613a BGB), könnte man eine Vereinbarung als rechtswirksam ansehen, in welcher der Arbeitnehmer gegenüber dem Erwerber den Widerspruch gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses erklärt, ohne daß darin ein Vertrag zu Lasten Dritter läge, weil der Veräußerer grundsätzlich einen Widerspruch hinzunehmen hat (vgl. nunmehr § 613a Abs. 6 BGB) und sich bei fehlender Beschäftigungsmöglichkeit nur mit einer Kündigung von dem Arbeitnehmer lösen kann (siehe dazu BAG v. 18.03.1999 - 8 AZR 190/98, MDR 1999, 1202 = NZA 1999, 870 = ZInsO 1999, 472 = ZIP 1999, 1537; BAG v. 25.01.2001 - 8 AZR 336/00, NZA 2001, 840 = ZInsO 2001, 872; BAG v. 22.03.2001 - 8 AZR 565/00, ArbRB 2002, 61 [Berscheid] = ZInsO 2001, 1176).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.01.2005 - 15 Sa 94/04

    Verneinung eines Betriebsübergangs im Falle der Geschäftsanmaßung eines

    Ein solcher ist nicht damit vergleichbar, dass ein Gesellschaftsvertrag gekündigt, die Gesellschaft abgewickelt und einer der Gesellschafter den Betrieb fortführt (vgl. LAG Köln, Urteil vom 14. Mai 2001 - 2 Sa 1054/00, ARST 2001, 258 [L]; LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. August 1999 - 2 Sa 48/99, n.v.).
  • VG Düsseldorf, 30.04.2008 - 20 K 2482/07
    Erst durch die Fortführung des Betriebes als alleiniger Gesellschafter unter Übernahme aller Aktiva und Passiva der früheren Gesellschaft wurde der Kläger selbst Betriebsinhaber, vgl. etwa LAG Köln, Urteil vom 14.05.2001 - 2 Sa 1054/00 - MDR 2001, 1175 zum Vorliegen eines Betriebsübergangs iSv § 613a BGB bei einem Wechsel der Inhaberschaft eines Betriebes von der BGB-Gesellschaft zu einem Gesellschafter; vgl. ferner LAG Kiel, Urteil vom 30.08.1999 - 2 Sa 48/99 - JURIS.
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